Wiener Baumschutzgesetz

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Jeder Grundstückseigentümer oder Pächer ist für seinen Baumbestand selbst verantwortlich.

Jeder Baum zählt, ab einem UMFANG von 40 cm, gemessen in einem Meter Höhe, zum geschützten Baumbestand.
+ Jungbäume (Ersatzpflanzungen) aus früheren Bescheiden.

Außnahmen:
1.) Obstbäume (auch Nussbaum)
2.) Bäume die auf einer Fläche stehen, welche die Widmung Kleingarten haben.


Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an.